Wenn Sie während der Geschäftszeit die Notfall-Telefonnummer 044 363 06 00 anrufen, werden Sie via Sprechband aufgefordert, den nächstgelegenen Sanitär-Betrieb im Quartier anzurufen.
Wenn Sie ausserhalb der Geschäftszeit die Notfall-Telefon-Nummer 044 363 06 00 anrufen, wird Ihr Anruf direkt auf das Mobiltelefon des diensthabenden Monteurs umgeleitet.
Ist er bereits im Einsatz und erreichen Sie ihn nicht (Einsatz in Kellern mit ungenügender Frequenzstärke etc.), so hört er nach seinem Einsatz Ihre Sprachnachricht auf seiner Combox/Mailbox ab und ruft Sie an.

Wer arbeitet im Notfalldienst?
Die öffentlichen Werke (Wasser-, Abwasser-, Gasversorgung) lassen an ihren Netzen nur arbeiten, wer sich über Kenntnisse in den entsprechenden Vorschriften, Normen und Usanzen für die Leitungswerke ausweisen kann. Wer ihre Bedingungen erfüllt, erhält eine «Konzession».
Im Notfalldienst setzt der konzessionierte Betrieb denn auch nur entsprechend qualifizierte und erfahrene Fachleute ein, für die der Betriebsinhaber auch zu haften hat.
Konzessionierte Betriebe übernehmen die Pflicht, für Notfälle in den Bereichen Wasserversorgung, Abwässerentsorgung sowie Gasversorgung zur Verfügung zu stehen.
Wohin wenden Sie sich bei Notfällen?
Die konzessionierten Betriebe in der Stadt Zürich betreiben daher einen ganzjährigen Notfalldienst, der
– tagsüber von den Betrieben selbst wahrgenommen wird (nächstgelegenen Betrieb im Quartier anrufen);
– ausserhalb der Geschäftszeit zentral über die Notfall-Telefonnummer 044 363 06 00 betrieben wird.
Täglich von 17.00 bis 7.00 Uhr des darauffolgenden Tages erreichen Sie den Sanitär-Notfalldienst unter der Nummer 044 363 06 00.
Ebenso
– über das Wochende von Freitag, 16.00 Uhr durchgehend bis Montag, 7.00 Uhr.
– oder an Fest- und Feiertagen, wenn die Betriebe geschlossen sind.
Welche Notfälle?
Die diensthabenden Notfalldienst-Monteure dürfen ausschliesslich im Privatbereich der Liegenschaften tätig werden. Wenn im öffentlichen Leitungsnetz Wasser oder Gas austritt, sind die Notfalldienste der entsprechenden Werke aufzubieten.
Die diensthabenden Notfalldienst-Monteure beheben im Notfalldiensteinsatz ausschliesslich den jeweiligen Notfall. Arbeiten, die nicht der Behebung des Notfalls und seiner Folgen dienen, sind in der üblichen Geschäftszeit zu erledigen.
Örtlicher Notfalldienstbereich
Stadt Zürich (in den umliegenden Gemeinden erfüllen die dortigen Sanitär-Betriebe die Notfalldienst-Pflichten)
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